Schulgemeinschaft
Hausordnung
Stand: 25.07.2025 · In Kraft seit 29.04.2019
Präambel
Wenn viele Menschen zusammenkommen, um zu lernen und zu arbeiten, bedarf es verbindlicher Regeln, um ein erfolgreiches Zusammenleben zu ermöglichen. Diese Hausordnung soll den Aufenthalt in der Schule regeln und dazu beitragen, dass sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier wohl fühlen können.
Die Hausordnung des barnim–gymnasium bernau geht von folgenden Grundsätzen aus:
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektieren einander, sind hilfsbereit und pflegen einen freundlichen Umgang miteinander.
- Jeder trägt dazu bei, Toleranz gegenüber anderen zu entwickeln, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Verständigung der Völker zu fördern.
- Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist zu unterstützen, Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Mündigkeit auszuprägen, sich gründliches Wissen und Können anzueignen, die Möglichkeiten der Schule für seine Entwicklung umfassend zu nutzen, Verantwortung für die Belange der Schule zu übernehmen und demokratisch an der Gestaltung des schulischen Lebens mitzuwirken.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen dazu bei, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu entwickeln.
- Auftretende Konflikte sind sachlich und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten zu lösen.
- Die Schule trägt vorbildhaft dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu einer Lebensführung ohne Abhängigkeit von Suchtmitteln zu befähigen.
1. Verhalten vor und nach dem Unterricht
- Das Schulhaus ist ab 06:30 Uhr geöffnet.
- Mit dem Vorklingeln vor jeder Stunde begeben sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer an ihren Arbeitsplatz und stellen die Arbeitsbereitschaft her.
- Mit dem Stundenklingeln beginnt der Unterricht.
- Nach der letzten Stunde im jeweiligen Unterrichtsraum sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.
- Für die Sauberkeit und Ordnung des Unterrichtsraumes ist jede Schülerin/jeder Schüler und jede Lehrerin/jeder Lehrer an seinem Platz selbst verantwortlich.
- Jede Klasse organisiert zwei Ordnungsdienste, die beim Verlassen des Unterrichtsraumes für Ordnung und Sauberkeit sorgen.
2. Unterrichtsablauf
- Im Unterricht sind Kopfbedeckungen abzunehmen.
- Jacken sind an den Garderoben aufzuhängen.
- Bei Nichterscheinen der Lehrerin/des Lehrers meldet die jeweilige Klassensprecherin/der Klassensprecher dies spätestens 10 Minuten nach dem Klingelzeichen im Sekretariat.
- Die Fenster in den Klassenräumen dürfen nur im Beisein einer Lehrerin/eines Lehrers geöffnet werden. Es ist untersagt, Gegenstände jeglicher Art aus den Fenstern zu werfen.
- Alles, was den Unterricht stört, ist zu unterlassen.
- Handys, Kopfhörer und alle anderen technischen Geräte, die nicht dem Unterrichtszweck dienen, müssen mit dem Vorklingeln ausgeschaltet werden und bis zum Unterrichtsende in der Schultasche verbleiben.
- Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht zu unterlassen.
- Die besonderen Regeln für das Verhalten in den Fachkabinetten und der Turnhalle/Sportanlage sind Bestandteil dieser Hausordnung.
3. Pausen
- Die Taschen werden von den Schülerinnen und Schülern mitgeführt.
- Die drei großen Pausen dienen der Erholung an der frischen Luft auf dem Schulhof. Als Schulhof sind der begrenzte Innenhof zwischen den Gebäudeteilen von Haus 1 und der Anschlussbereich bis Haus 2 sowie die Grünfläche der Buswendeschleife und der dazugehörige Eingangsbereich festgelegt. In allen Pausen kann das Imbissangebot der Cafeteria genutzt werden. Die Cafeteria steht in den Mittagspausen nur den Schülerinnen und Schülern, die an der Schulspeisung teilnehmen, zur Verfügung.
- In der Frühstückspause dürfen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben; in der zweiten und dritten großen Pause halten sie sich auf dem Schulhof auf.
- Das Ballspielen ist im Schulhaus untersagt. Kleine Bälle (Häcki Säck oder Softbälle) dürfen nur auf dem Hof genutzt werden.
- Bei schlechtem Wetter kann die Hofpause abgeklingelt werden. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich ins Erdgeschoss Haus 1 und Haus 3.
4. Allgemeines
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichts- und Pausenzeiten das Schulgelände nicht ohne Genehmigung verlassen. Zum Schulgelände gehören: Haus 1, 2 und 3, Schulhof, Turnhalle/Sportanlage einschließlich Weg dorthin sowie alle Flächen/Wege bis zu den angrenzenden Straßen.
- Das Mitbringen und der Konsum aller Rauschmittel sind nicht erlaubt. Für unsere Schule gilt ein Verbot von Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, Alkohol und Rauschmitteln aller Art im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen.
- Das Mitführen von Waffen und pyrotechnischen Erzeugnissen ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft untersagt. Verboten sind alle Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Wurfwaffen sowie gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände. Alle Schülerinnen und Schüler wenden sich bei möglichen Kenntnissen über Gefährdungen oder mitgeführte Waffen vertrauensvoll an eine Lehrkraft.
- Das Beschmieren und Beschädigen von Haus- und Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Wird ein Schaden mutwillig herbeigeführt, wird der Verursacher persönlich dafür haftbar gemacht.
- Die Feuertür im Erdgeschoss Haus 2 (Ausgang und Übergang zu Haus 1) muss stets geschlossen sein.
- Für Fahrräder, Krafträder und PKW sind die zugewiesenen Stellplätze ordnungsgemäß zu benutzen. Das jeweilige Fahrzeug ist vor Diebstahl zu sichern.
- Jede Schülerin/jeder Schüler hat auf seine Sachen selbst zu achten. Geld und Wertgegenstände sind diebstahlsicher aufzubewahren. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung.
- Die Teilnahme schulfremder Personen an schulischen Veranstaltungen bedarf einer gesonderten Genehmigung durch die Schulleitung.
- Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind rechtzeitig über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bei der Schulleitung anzumelden.
- Das Gelände des Oberstufenzentrums Barnim II ist nicht Teil unseres Schulgeländes.
Konsequenzen
Verstöße gegen die Hausordnung haben die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend dem Maßnahmenkatalog zur Folge und können zu Strafanzeigen führen.
Handynutzungsvereinbarung
gültig ab 13.04.2026
1. Zielsetzung
Ziel der Vereinbarung ist, dass die Schülerinnen und Schüler mehr soziale Kontakte außerhalb des Unterrichts pflegen und ihre Pausen nicht überwiegend mit der Handynutzung verbringen – eine „laute" Pause mit gemeinsamen Gesprächen, Bewegung und sozialer Interaktion ist uns wichtig. Das barnim-gymnasium leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Bildschirmzeit, was positive Effekte bei den Schülerinnen und Schülern bewirkt. Dazu zählen z.B. die Reduktion von Depressionen und schulischen Schwierigkeiten, die Verringerung von Einsamkeit, Problemen mit dem eigenen Körperbild, Schlafstörungen und Stress durch ständige Erreichbarkeit.
2. Erläuterungen der Vereinbarung
Bei Betreten des Schulgeländes wird das Handy auf lautlos (ohne Vibration) gestellt und darf nicht mehr sichtbar getragen werden. Ausnahmen:
- Im Sek-II-Raum und im Foyer dürfen digitale Endgeräte durch Sek-II-Schülerinnen und Schüler zur Aufgabenbearbeitung oder zu sonstigen schulischen Zwecken genutzt werden. Zwischen 07:00 und 08:10 Uhr dürfen auch Sek-I-Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte im Foyer zu diesem Zweck nutzen.
- Die Nutzung im Unterricht bleibt die Entscheidung der Fachlehrkräfte, ohne dass daraus Schülerinnen und Schülern ein Nachteil entsteht.
- Bei gesundheitlichen akuten Notfällen oder bei medizinischen Notwendigkeiten darf das Handy benutzt werden. Die Abmeldung über das Sekretariat im Krankheitsfall ist in jedem Fall erforderlich.
3. Konsequenzen bei Verstößen
- Jedes sichtbare Handy wird (abgesehen von den Ausnahmen) grundsätzlich abgenommen. Alle Lehrkräfte handeln entsprechend und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.
- Erster Verstoß: Abholen des Handys im Sekretariat nach Unterrichtsschluss.
- Zweiter Verstoß: Abholen des Handys im Sekretariat nach Unterrichtsschluss und Meldung an Klassenlehrkraft und Eltern.
- Dritter und weitere Verstöße: Abholen des Handys im Sekretariat nach Unterrichtsschluss, Meldung an Klassenlehrkraft und Eltern sowie Veranlassung von Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen nach § 63 und § 64 des brandenburgischen Schulgesetzes.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (Brbg. Schulgesetz § 4 Abs. 3)
- Die Schulkonferenz berät und entscheidet die Haus- und Pausenordnung. (Brbg. Schulgesetz § 91 Abs. 1)
- Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht umfasst angemessene Maßnahmen, um die Schülerinnen und Schüler vor Schaden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Personen durch sie Schaden erleiden. (VV-Aufsicht Abs. 2)
5. Pädagogischer Einsatz im Unterricht
Den Lehrkräften am barnim-gymnasium ist eine verantwortungsvolle und angeleitete Medienbildung sehr wichtig. Gemäß des brandenburgischen Rahmenlehrplans Teil B „Fachübergreifende Kompetenzentwicklung" ist sie fest in den schulinternen Curricula der Unterrichtsfächer verankert. Digitale Endgeräte werden regelmäßig im Unterricht eingesetzt und in ihrer Nutzung kritisch reflektiert.
Zudem erarbeiten die „Medienscouts" ab Schuljahr 2026/27 Workshops und Vorträge zum Thema verantwortungsvolle Handynutzung. Die Lehrkräfte nehmen an Fortbildungen zur Medienbildung teil, z.B. zur Nutzung von KI im Unterricht.
6. Unterstützung der Eltern und Erziehungsberechtigten
- Die Schule setzt das Handynutzungskonzept im Schulalltag um und wird dabei von den Eltern und Erziehungsberechtigten aktiv unterstützt. Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten, zu steuern und altersangemessen zu kontrollieren.
- Schule und Elternhaus arbeiten partnerschaftlich und verbindlich zusammen.
- Hilfreiche Informationen für Eltern: www.klicksafe.de/eltern
Unterrichtszeiten
| 1. Stunde | 07:25 – 08:10 Uhr |
| 2./3. Stunde | 08:20 – 09:50 Uhr |
| 4./5. Stunde | 10:05 – 11:35 Uhr |
| 6. Stunde | 12:05 – 12:50 Uhr |
| 7. Stunde | 13:20 – 14:05 Uhr |
| 8. Stunde | 14:15 – 15:00 Uhr |
| 9. Stunde | 15:10 – 15:55 Uhr |